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Testament schreiben

Testament schreiben

Wenn Sie Ihr Testament schreiben, muss das nicht gleichbedeutend mit dem nahenden Tod sein. Es ist sogar in vielen Fällen sehr ratsam, ein Testament zu schreiben, um so das Erbe nach Ihren eigenen Wünschen zu gestalten – das geht sogar schon ab 16 Jahren! Doch wie schreibt man ein Testament? Was muss drinstehen und kann man alles so vererben, wie man es will? Unser 11880.com-Bestattung-Ratgeber zählt die wichtigsten Fakten rund um Ihr Testament auf und bieten Ihnen Testament Muster als Vorlage.

Warum muss man überhaupt ein Testament schreiben?

Testament-Zettel
© designer491 - istockphotos.com

Die grundsätzliche Notwendigkeit für das Testament besteht in der Absicht, das Erbe abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zu verteilen. Das heißt, wenn Sie als Erblasser Ihr Erbe nicht nach der gesetzlichen Regelung verteilen, sondern eine Person bevorzugen oder auch an eine Stiftung vererben wollen, müssen Sie ein Testament schreiben. Bedenken Sie jedoch, dass ein Pflichtteil trotzdem an die Haupterben geht – selbst wenn Ihnen beim Aufsetzen des letzten Willen einige Freiräume zustehen.

Die gesetzliche Erbfolge

Nach dem Erbrecht gibt es nämlich innerhalb der Verwandtschaft eine Rangfolge, die sich in Kategorien und bezogen auf das Verwandtschaftsverhältnis gestaltet. Dabei haben Kinder den ersten Erbanspruch auf Ihren Nachlass, Eltern, Geschwister oder Neffen fallen in Kategorie zwei. Ehegatten konkurrieren mit diesen beiden Kategorien. Erst wenn hier diverse erbberechtigte Verwandte wegfallen, rücken die Verwandten der Kategorien drei (Großeltern, Cousins, Onkel, Tanten) oder vier (Großtanten, Urgroßeltern) nach.

Können Sie im Testament verfügen, was Sie wollen?

Wenn Sie diese „familiäre Rangfolge“ umgehen wollen, müssen Sie ein Testament schreiben. Dann können Sie zum Beispiel auch Ihren Lieblings-Cousin, Ihre letzte Urgroßmutter oder auch jemanden ganz außerhalb der Familie erben lassen. Auch gemeinnütziges Vererben ist natürlich möglich. Es gibt allerdings gesetzlich Rahmenbedingungen beim Erbe. So dürfen Ehegatten, Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Kinder und Enkel nicht einfach leer ausgehen – sie haben Recht auf einen Pflichtanteil.

Wer kann ein Testament schreiben?

Und Sie haben ein Recht auf ein Testament: Schon ab dem 16. Lebensjahr kann jeder ein Testament schreiben, dann noch unter notarieller Begleitung. Die kann ab 18 wegfallen, denn dann sind Sie testierfähig und können eigenhändig Ihr Testament schreiben.

Tipp 1: Testierfähigkeit kann auch angefochten werden, etwa wenn der Verfasser eines Testaments nachweislich dement ist. Im Zweifel die Testierfähigkeit ärztlich attestieren lassen.

Tipp 2: Sollte man ein Testament mit Notar verfassen? Gut ist, dass dann alle Erben sofort anerkannt sind und sich keinen Erbschein organisieren müssen. Gleichzeitig kostet der Notar natürlich Geld und das auch, wenn Sie nachträglich noch einmal etwas im Testament ändern wollen.

Wie kann man ein Testament schreiben?

Sie haben sich also entschieden, ein Testament zu schreiben. „Schreiben“ ist hier auch ein wichtiges Stichwort, denn „abtippen“ ist nicht wirksam. Sie müssen Ihr Testament komplett handschriftlich verfassen, da sonst die Echtheit angezweifelt werden könnte. Deshalb können Sie das unten einfügte Testament Muster nicht einfach übernehmen, sondern können das Testament Muster lediglich als Vorlage nutzen. 

In diesen Formen ist das Testament ungültig:

  • Schreibmaschine
  • Computerausdruck
  • Tonband
  • Video
Handschriftliches Testament
© dan_alto – istockphoto.com

Testament handschriftlich, mit Überschrift und Unterschrift

Durch Ihre persönliche Handschrift dagegen kann nachvollzogen werden, ob Sie tatsächlich Verfasser des Letzten Willens sind. Der muss übrigens auch Überschrift sein oder einfach „Testament“, damit der Inhalt auch rechtlich klar als Testament eingeordnet werden kann. Zudem braucht das Testament noch eine Unterschrift. Ansonsten haben Sie keine formalen Einschränkungen zu beachten und können das Testament schreiben, wie es Ihnen passt.

Tipps für das Testament schreiben 

Dennoch sollten Sie, wenn Sie Ihr Testament schreiben, bedenken, dass es später eventuell zu Rechtsstreitigkeiten um das Erbe kommen könnte. Man kann nie wissen, an welchen Formulierungen sich die späteren Erben und Ihre Anwälte so aufhängen. Formulieren Sie daher alles klar und eindeutig. Nennen Sie den vollen Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Erben. Bennen Sie zudem exakt die Erbstücke und deren Anzahl, z. B. Schmuckstücke, Geldsummen, Immobilien etc. Seien Sie so genau wie möglich, um Missverständnisse (z. B. Welche Goldkette war genau gemeint?) von vornherein auszuschließen. Gleiches gilt übrigens auch für das Enterben einer Person.

Checkliste Testament schreiben, die wichtigsten Fakten:

  1. Handschriftlich von vorne bis hinten
  2. Überschrift sinnvoll wählen
  3. Ihre Unterschrift (am besten mit Vor- und Zunamen), bei mehrseitigen Dokumenten auf jeder Seite
  4. Ort und Datum (jüngeres Testament gilt vor älterem)
  5. Ggf. frühere Testamente widerrufen
  6. Eindeutig und konkret formulieren, wer was bekommen soll

Testament Muster

Laden Sie sich einfach ein Testament Muster runter und nutzen Sie es als Vorlage. Beachten Sie aber, dass ein Testament handschriftlich geschrieben werden muss. Da es beim Testaments schreiben oft darauf ankommt, rechtssichere Formulierungen zu verfassen, bietet Ihnen das Testament Muster eine Vorlage an der Sie sich orientieren können. Falls Sie dennoch Zweifel an der Rechtswirksamkeit Ihres Testamentes haben oder Ihnen die Formulierungen Schwierigkeiten bereiten, können Sie sich von einem Notar auch ein notarielles Testament aufsetzen lassen.

Letzter Wille? – Das Testament abändern

Wenn Sie nachträglich etwas im Testament abändern wollen, haben Sie hier ebenfalls alle Freiheiten, sofern Sie testierfähig sind. Es empfiehlt sich, die Änderungen aber nicht in das alte Dokument nachzutragen (das ja wahrscheinlich handschriftlich verfasst ist), sondern zur Veränderung ein neues Testament zu schreiben. Gegebenenfalls muss dann auch die Änderung im Testament wieder durch einen Notar begleitet werden, falls auch die ursprüngliche Version beglaubigt worden war. Ausnahme stellt das Berliner Testament dar.

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein Testament zwischen zwei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, die sich im Todesfall gegenseitig als Erben und ihre Kinder als Schlusserben bestimmen. Wenn auch der zweite Ehegatte stirbt, sieht das Berliner Testament die Kinder als Erben vor. Eine Änderung dieses Testaments bedarf der Zustimmung beider Ehepartner. Wenn nicht mehr beide leben, kann das Berliner Testament auch nicht mehr geändert werden, außer es enthält einen Freistellungspassus.

Wo verwahrt man ein Testament?

Ein Testament ist also in der Tat noch so, wie man es in diversen Geschichten kennengelernt hat: Ein handschriftlich verfasstes Schriftstück auf echtem Papier, so wollen es die Regeln. Doch wo bewahrt man ein Testament am besten auf? Experten empfehlen, das Testament nicht einfach im Sekretär in einer Schublade zu verstecken, sondern es sicher gegen neugierige Blicke zu verwahren. Als geeigneter Ort für das Testament bietet sich ein Tresor an oder auch – noch sicherer – das Nachlassgericht. So kann Ihr Testament auch nicht unterschlagen werden, etwa von jemandem, der sich davon als benachteiligt sehen könnte.

Werden Schulden auch vererbt?

Apropos Nachteil: Es werden leider nicht nur Vermögenswerte vererbt, sondern auch Verbindlichkeiten, Schulden oder ausstehende Kredite. Denken Sie daran, wenn Sie Ihr Testament schreiben: Ihre Erben erben auch Ihre Schulden und können daher auch das Erbe ausschlagen.



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