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Sonderurlaub im Todesfall

Sonderurlaub im Todesfall

Wenn ein Mensch verstirbt, kann das für seine Angehörigen und Hinterbliebenen eine starke emotionale Belastung sein, die sich auf die Psyche und damit letztlich auch auf die Arbeitsleistung auswirkt. Dennoch wird Sonderurlaub im Todesfall nur in bestimmten Fällen gewährt. Unser 11880.com-Bestattung-Ratgeber sagt Ihnen, ob und wann Sie Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall haben und welche Faktoren für die Länge des Urlaubs es gibt.

Sonderurlaub
© nelyninell - istockphotos.com

Wann haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall?

Arbeitnehmer haben normalerweise grundsätzlich Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall. Diese Art Sonderurlaub wird aus einer Art generellem Sonderurlaubskontingent abgedeckt und wird ähnlich behandelt wie zum Beispiel der bei der Geburt des eigenen Kindes oder am Tag der eigenen Hochzeit. Und so muss auch der Sonderurlaub im Todesfall Sie persönlich betreffen, das heißt, der Todesfall muss sich im engeren Familienkreis ereignet haben, damit Ihr Arbeitgeber Ihren Sonderurlaub im Todesfall gewährt. 

Wie lang ist der Sonderurlaub im Todesfall?

Denn letztlich – und sofern Sonderurlaub nicht in Ihrem Tarifvertrag geregelt ist – hängt es auch zum Teil an der Kulanz Ihres Arbeitgebers, ob und wie lange Sie Sonderurlaub im Todesfall bekommen. Gesetzlich festgeschrieben ist die Dauer des Sonderurlaubs nicht, nur, dass es ein Anrecht auf Sonderurlaub in besonderen Fällen gibt. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt laut § 616 BGB, dass ein unverschuldetes Fehlen aufgrund eines persönlichen Ereignisses innerhalb einer unerheblichen Zeit nicht zum Verlust des Gehalts führen kann. Diese sinngemäße Formulierung bietet also viel Spielraum für Interpretation und in der Konsequenz hängt die Dauer des Sonderurlaubs meist von der Schwere Ihrer Trauer ab, dem Verwandtschaftsgrad und auch von der Dauer Ihres Angestelltenverhältnisses.

Die Länge des Sonderurlaubs hängt ab von:

  • Verwandtschaftsverhältnis zum Toten
  • Länge der Betriebszugehörigkeit
  • Kulanz des Arbeitgebers

Mit dem Sonderurlaub will das Arbeitsrecht den Betroffenen während der ersten Trauerphase Zeit zum Verarbeiten und Trauern gewähren. Unabhängig von der Länge des gewährten Urlaubs wird die Zeit für die vielen Dinge, die Sie tun müssen, jedoch kaum ausreichen. Daher sollten Sie versuchen, soweit möglich, strukturiert in diese Zeit zu gehen. Was für Aufgaben auf Sie zukommen, können Sie der Checkliste Todesfall entnehmen.

Sonderurlaub nur bei engen Verwandten?

Es gibt also keine gesetzlich festgelegten Fristen für den Sonderurlaub im Todesfall. Ein Blick in den Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag sowie ein direktes Gespräch mit dem Arbeitgeber sind jedoch jedem Arbeitnehmer anzuraten. Normalerweise gibt es bei verstorbenen direkten Verwandten durchschnittlich 2 Tage Sonderurlaub, die für den Todestag des Verstorbenen und den Tag der Beerdigung gelten. Langjährige Mitarbeiter können zudem versuchen, um einige weitere freie Tage zu bitten. Der ein oder andere Chef ist durchaus bereit, seinem Arbeitnehmer ein bis zwei Wochen Sonderurlaub zu gestatten.

Durchschnittlich 2 Tage Sonderurlaub im Todesfall bei Tod von Verwandten 1. Grades:

  • eigenen Kindern (leiblich oder adoptiert)
  • Eltern
  • Ehepartner

Beim Rest der Familie, wie etwa den Groß- oder Schwiegereltern, Geschwistern sowie Onkeln, Tanten oder Nicht-Verwandten gibt es in der Regel tendenziell keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Wollen Sie dennoch freihaben, können Sie Urlaub beantragen oder eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit ersuchen.

Auch das Krankschreiben durch einen Arzt kann im Zweifelsfall helfen, wenn an Arbeit nicht zu denken ist und sie mehr Zeit für die Trauerbewältigung benötigen.

Was tun, wenn der Chef keinen Sonderurlaub genehmigt?

trauerende Frau bei der Arbeit
© praetorianphoto – istockphoto.com

Der Arbeitgeber hat laut Arbeitsrecht auch das Recht auf eine Ausschlussklausel, die im Arbeitsvertrag festgehalten wird und jeglichen Sonderurlaub ausschließen kann. Haben Sie Ihren regulären Erholungsurlaub bereits aufgebraucht und eine unbezahlte Freistellung wird ebenfalls nicht gestattet, können Sie es ggf. mit Überstunden oder anderen Arten des Ausgleichs versuchen. Wird dies ebenfalls nicht vom Arbeitgeber genehmigt, hilft nur noch der gerichtliche Weg. Wenden Sie sich in dem Fall an Ihr zuständiges Arbeitsgericht und beantragen Sie eine einstweilige Verfügung für eine schnellere Abwicklung. Ein Anwalt kann Ihnen hierbei zur Seite stehen. Im Regelfall können Sie bereits binnen eines Tages mit der Gestattung des Antrags rechnen. Legen Sie nun Ihren Arbeitsvertrag und die Sterbeurkunde des Verstorbenen vor dem Arbeitsgericht vor und schildern Sie mündlich den Fall.

Natürlich steht es Ihnen auch frei gar nicht zur Arbeit zu erscheinen, doch dann müssen Sie mit einer Abmahnung oder – falls Sie bereits abgemahnt wurden – mit einer Kündigung rechnen.

Wie wird Sonderurlaub im Todesfall beantragt?

Für den Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall gibt es ebenfalls keine festen Vorgaben. Die meisten Arbeitgeber erwarten jedoch eine schriftliche Anfrage, im Prinzip auf gleichem Wege, auf dem auch der normale Urlaub beantragt wird. Im Arbeits- bzw. Tarifvertrag können weitere Regelungen zum Thema Sonderurlaub festgehalten sein. Sollte bei Ihnen der Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall aktuell anliegen, empfiehlt sich eine kurze Rücksprache mit der Personalabteilung oder direkt mit Ihrem Vorgesetzten.

Bekommt man während des Sonderurlaubs im Todesfall Gehalt?

So oder so sollten Sie Ihrem Vorgesetzten erläutern, in welcher Situation Sie sich aktuell befinden. Diese ist meistens sehr schwierig und betrifft Sie persönlich. Sie brauchen aber nicht nur Zeit, um sich mental zu fassen, sondern eventuell auch, um die Beerdigung auszurichten – beides Gründe, die auch das BGB als ausreichend für eine weiterlaufende Lohnfortzahlung (§ 616 BGB) während des Sonderurlaubs im Todesfall ansieht, sofern der Urlaub nicht übermäßig lang dauert. Und: Der Sonderurlaub im Todesfall darf auch nicht von Ihren normalen Urlaubstagen abgezogen werden.

Beamte und öffentlicher Dienst

Während für Angestellte keine ganz feste gesetzliche Regelung gilt, sondern hier auch ein wenig auf das Verhältnis zum Arbeitgeber gebaut wird, gibt es für den Sonderurlaub im Todesfall für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sehr wohl feste Vorgaben: Beide Berufsgruppen erhalten laut Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) beim Tod von Ehepartnern, Kindern oder Eltern jeweils 2 Tage Sonderurlaub.



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