Rund um einen Todesfall gibt es jede Menge Organisatorisches zu tun und zu beachten. Es geht nicht allein um die Planung und Durchführung der Bestattung. Auch die Zeit vor und nach dem Tod eines Menschen ist – vor allem für die Angehörigen – eine Zeit, in der es viel zu tun gibt. Auch, wenn man in diesen Zeiten eigentlich und im wahrsten Sinne andere Sorgen hat: Unser 11880.com-Bestattung-Ratgeber sagt Ihnen anhand der „Checkliste Todesfall“, an was Sie rund um die Bestattung denken müssen.
Sonderurlaub im Todesfall
Ganz wichtig ist der Sonderurlaub im Todesfall, damit Sie überhaupt Zeit haben, sich um die nachfolgenden Bestandteile der Checkliste für den Todesfall kümmern zu können. Dabei gilt sehr wahrscheinlich: Da Sie eine Hauptverantwortung in der Organisation der Bestattung und aller weiteren Dinge rund um den Tod haben, haben Sie als direkter Hinterbliebener wahrscheinlich auch eine gute Chance auf mehr Sonderurlaub im Todesfall. Dessen Länge ist zwar nicht gesetzlich verankert, Angehörige ersten Grades erhalten aber in der Regel Sonderurlaub von wenigstens 2 Tagen. Je nach Kulanz Ihres Arbeitgebers ist auch mehr möglich.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zum Thema Sonderurlaub im Todesfall.
Checkliste Todesfall: unmittelbar nach dem Tod
Sofern die Formalität mit dem Sonderurlaub geregelt ist, gehen Sie den nächsten wichtigen Punkt auf der „Checkliste Todesfall“ an: der Totenschein. Die meisten Tode finden in Krankenhäusern statt, wo dann auch direkt die entsprechenden Sterbedokumente ausgestellt werden. Bei einem abweichenden Todesort muss ein akkreditierter Arzt den Todesschein ausstellen. Bei einem Tod auf unnatürliche Weise muss zudem die Polizei verständigt werden.
Checkliste Todesfall: zweiter Tag nach dem Tod:
Testament
Sofern der Verstorbene ein Testament geschrieben hat, ist dieses so schnell wie möglich nach dem Tod dem Nachlassgericht zu übermitteln. Die gerichtliche Verantwortung hat dabei das Gericht in dem Ort, in dem der Verstorbene zuletzt gemeldet war. Ohne Testament gilt für das Erbe ansonsten die gesetzliche Erbfolge.
Bestattungsart und Bestatter auswählen
Im Testament steht nicht selten auch geschrieben, wie der Verstorbene bestattet werden möchte oder er hat es zu Lebzeiten bereits kommuniziert. Falls nicht, so viel vorweg: In Deutschland besteht Friedhofszwang, der Leichnam muss also auf einem Friedhof oder einem der wenigen für Bestattungen ansonsten geeigneten Areale stattfinden. Somit haben Sie die Wahl zwischen Erdbestattungen oder Feuerbestattungen, wobei Ihnen bei Feuerbestattungen mehrere Varianten zur Auswahl stehen.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zum Thema Feuerbestattungen.
Überführung
Sind Bestattungsart und Friedhof ausgewählt, muss die Leiche überführt werden. Für die Überführung gelten in Deutschland je nach Bundesland unterschiedliche Fristen zwischen 24 und 48 Stunden. Mit der Überführung des Leichnams können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Die Bestatter bringen den Verstorbenen zunächst in einen Kühlraum, von wo aus später der Transport zum Bestattungsort stattfindet. Dies kann ein Friedhof, ein Krematorium oder – je nach Bestattungsart – auch ein ganz anderer Ort sein.
Sterbeurkunde ausstellen lassen
Während die Überführung durchgeführt wird, haben Sie parallel noch weitere Dinge auf der Checkliste Todesfall abzuhaken: Gehen Sie als nächstes mit dem Todesschein vom ersten Tag zum Standesamt, um dort die Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Neben dem Todesschein müssen sie außerdem mitbringen:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Eheurkunde, falls verheiratet
- Scheidungsurteil falls geschieden
- Sterbeurkunde des Ehepartners, falls verwitwet
Es ist übrigens das Standesamt verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod sich ereignete.
Lassen Sie sich gleich mehrere Exemplare der Sterbeurkunde aushändigen, denn Sie werden dieses Dokument auch für weitere Punkte auf der Checkliste Todesfall benötigen, wie zum Beispiel bei Kontoauflösungen, Renten- und Erbangelegenheiten oder auch der Versicherungskündigung.
Versicherungen kündigen
Und damit gleich zu einem weiteren wichtigen Punkt auf der Checkliste Todesfall. Sie sollten die Versicherungen frühestmöglich über den Tod der Versicherten informieren. So erhalten Sie einerseits Beiträge eventuell zurückerstattet, andererseits greifen andere Versicherungen erst, wenn der Tod gemeldet und belegt ist, wie zum Beispiel die Bestattungsvorsorge oder eine Risikolebensversicherung.
- Eine feste Frist von 48 Stunden zur Meldung des Todes gilt bei der Unfallversicherung, zumindest wenn ein Unfall Todesursache war.
- Kranken- und Lebensversicherungen müssen binnen 24 h schriftlich informiert werden; Mitversicherte sind hier dann nur noch einen Monat versorgt.
Hinterbliebenenrente
Apropos Versorgung: Ebenfalls auf Ihrer Checkliste rund um den Todesfall steht die Hinterbliebenenrente. Daher sollten Sie so schnell wie möglich Ihr zuständiges Versorgungsamt informieren, um die Hinterbliebenenrente zu erhalten. Diese ist so hoch, wie die gesetzliche Rente, die dem Verstorbenen zugestanden hätte. Wurde diese zudem schon bezogen, kann sie im Zuge des Sterbevierteljahres bezogen werden.
Bestattung planen
Wenn diese ersten, grundsätzlichen Dinge auf der Checkliste zum Todesfall abgehakt sind, können Sie sich an den wohl aufwendigsten und vielseitigsten Punkt heranwagen: der Planung der Bestattung. Hier kann unter Umständen schon die Bestattungsverfügung einiges vorwegnehmen, denn viele Menschen haben schon zu Lebzeiten unter den Bestattungsarten die beste für sich ausgewählt. Dennoch, es gibt noch wesentlich mehr zu regeln als die Frage zwischen Feuerbestattung oder Erdbestattung:
- Todesanzeige
- Sarg
- Blumenschmuck und/oder Kranz
- Trauerredner
- Organisation der Trauerfeier
- Einladung der Trauergäste
Diese und verschiedene weitere Punkte rund um die Organisation der Bestattung können sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und sehr aufwendig sein, vor allem, wenn Sie noch so viele weitere Punkte auf Ihrer Checkliste zum Todesfall abzuarbeiten haben und Sie eigentlich trauern wollen. Ein Bestatter in Ihrer Nähe steht Ihnen auch für alle Punkte rund um die Trauerfeier zur Verfügung.
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