Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist das ja eigentlich schon schlimm genug. Da hat man eigentlich gar keine Muße, sich um die Finanzierung der Bestattung Gedanken zu machen. Doch das sollten Sie, denn eine Bestattung ist ein vielseitiges, großes Ereignis, das eine ganze Menge Geld kosten kann. Unser 11880.com-Bestattung-Ratgeber listet Ihnen die Kostenstellen der Bestattung auf und sagt Ihnen, wie Sie sich auf diese Ausgaben vorbereiten können.
Was kann eine Bestattung kosten?
Im Großen und Ganzen lassen sich die Bestattungskosten anhand der typischen Kostenstellen von vornherein in gewissem Rahmen abschätzen:
Inhaltsverzeichnis
- Was kann eine Bestattung kosten?
- Kostenübersicht
- Kostenunterschiede bei der Grabwahl
- Durchschnittliche Kosten je nach Grabwahl
- Regionale Unterschiede bei den Bestattungskosten
- Kosten für den Grabstein
- Die Bestattungspflicht
- Wer muss die Bestattung bezahlen?
- Leistung des Bestattungsunternehmens
- Doppelter Boden: Sterbegeldversicherung
Kostenübersicht
Leistungen des Bestatters | Preise |
Innerörtliche Überführung | 100 - 250 € |
Massiver Kiefersarg | 350 - 1000 € |
einfache Urne | 50 - 150 € |
Bekleidung des Toten | 50 - 150 € |
Ankleiden und Einsargung | 50 - 150 € |
Aufbahren | 60 - 300 € |
Verwaltungskosten | 70 - 250 € |
Komplett | 730 - 2.300 € |
Friedhofsgebühren 20 Jahre Erdwahlgrab |
Preise |
Trauerhalle | 150 - 350 € |
Beisetzung | 300 - 1.000 € |
Grabnutzung | 1.000 - 2.500 € |
Komplett | 1.450 - 3.850 € |
Fremdleistungen | Preise |
Krematorium (nur Urnenbeisetzung) | 150 - 600 € |
Traueranzeige | 200 - 400 € |
Sterbeurkunde | 10 € |
Totenschein | 60 € |
Kranz | 80 - 250 € |
Trauerredner | 100 - 400 € |
Musiker oder Orgel | 30 - 200 € |
Trauerschmaus für 30 Personen | 250 - 1.000 € |
Komplett | 880 - 2.850 € |
Bestattungskosten gesamt |
3.360 - 9.000 € |
Kostenunterschiede bei der Grabwahl
Ein großer Unterschied bei den Bestattungskosten ergibt sich übrigens durch die Grabwahl. In unserem Rechenbeispiel haben wir die Erdgrabwahl zugrunde gelegt. Wenn Sie ein Erdreihengrab auswählen, fallen dadurch geringere Kosten an. Ein Sarg für eine Erdbestattung ist gleichzeitig teurer als ein Verbrennungssarg. Auch Urnengräber sind (teilweise erheblich) günstiger:
Durchschnittliche Kosten je nach Grabwahl
• Erdwahlgrab: 2.000 €
• Erdreihengrab: 1.500 €
• Urnenwahlgrab: 1.200 €
• Urnengemeinschaftsgrab: 1.200 €
• Urnenreihengrab: 800 €
• anonymes Urnengrab: 800 €
Regionale Unterschiede bei den Bestattungskosten
Ein weiterer deutlicher Unterschied bei der Bestattung ist regionaler Natur. So ist die Bestattung nach aktuellen Studien in Sachsen-Anhalt am teuersten, danach folgen Thüringen, Hamburg und Bremen. Und auch die Friedhofgebühren sind stark unterschiedlich. So sind die Friedhofsgebühren in Stuttgart zum Beispiel dreimal so hoch wie in Berlin. Um auch hier schon einmal vorbereitet zu sein, fragen Sie am besten bei der Stadt nach, was auf den hiesigen Friedhöfen ein Grab kosten kann.
Kosten für den Grabstein
Das Grab ist ja tatsächlich der letzte Ort der Ruhe. Gerade bei dessen Ortswahl schauen nur die wenigsten auf die Kosten. Doch auch in unmittelbarer Nähe der Grabstätte findet sich ein weiterer Kostenfaktor, mit dem Sie im wahrsten Sinne rechnen müssen: der Grabstein. Er kann, je nach Material, Beschriftung, Einfassung und mit Transport und Aufstellung zwischen 600 und 6.000 € kosten.
Die Bestattungspflicht
Eine ganze Menge Bestattungskosten – durchaus 10.000 - 20.000 € sind möglich. Aber wer muss die Bestattung bezahlen? Zunächst einmal sei gesagt: Bestattung ist Pflicht und auch die Kostenübernahme bei der Bestattung ist gesetzlich geregelt.
Seit vielen Tausend Jahren gilt die Bestattung als eines der Kulturgüter der Menschen. Heute ist sie selbstverständlich, ja sogar gesetzlich verpflichtend. Es besteht Bestattungspflicht und das heißt, dass Sie als nächster Angehöriger für Ihre verstorbenen Verwandten eine Bestattung organisieren – und auch die Kosten tragen – müssen.
Wer muss die Bestattung bezahlen?
Denn es besteht nicht nur Bestattungspflicht, sondern auch Kostentragungspflicht für die nächsten Verwandten des Verstorbenen, bzw. für die Erben. Dadurch sind Sie also gegebenenfalls nicht nur zur Ausrichtung, sondern auch zur Kostenübernahme bei der Bestattung verpflichtet. Die Reihenfolge bei der Bestattungspflicht ist die Folgende:
- Ehepartner / Lebenspartner (meistens gleichgestellt)
- volljährige Kinder (bei mehreren das älteste Kind)
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern
- Enkelkinder
Sofern der Bestattungspflichtige kein Geld für die Bestattungskosten hat und auch aus dem Nachlass des Verstorbenen die Bestattungskosten nicht zu begleichen sind, übernimmt eine unterhaltspflichtige Person die Kostenerstattung. Hier sollten Sie auch einen kleinen Betrag für den sogenannten digitalen Nachlass zurücklegen.
Leistung des Bestattungsunternehmens
Eine ganze Menge Personen können also im Zweifel für die Bestattungskosten infrage kommen. Doch es muss auch nicht immer Probleme rund um die Bezahlung der Bestattungskosten geben, oft findet sich jemand, für den dies Ehrensache ist.
Und auch auf der anderen Seite lässt sich alles schließlich auf einen Punkt bringen. Denn Bestattungsunternehmen regeln neben ihren Haupttätigkeiten auch die bürokratischen und lästigen Abrechnungen bei diversen Empfängern für Sie. Ihnen gegenüber treten sie letztlich als ein einzelner Rechnungsempfänger auf. Neben den üblichen Bestatterleistungen wie Sargausstattung, Totenversorgung oder Überführung für viele Angehörige eine willkommene Erleichterung in schweren Zeiten.
Doppelter Boden: Sterbegeldversicherung
Eine weitere Erleichterung, und zwar finanzieller Natur, ist die Sterbegeldversicherung. Sie ist vor allem deswegen sinnvoll, weil seit 2004 das Sterbegeld nicht mehr von den Krankenkassen gezahlt wird. Daher können Sie – wenn Sie die oben skizzierten Kosten für die Bestattung abfedern wollen – eine Sterbegeldversicherung abschließen, deren Summe Ihren Angehörigen ausgezahlt wird, wenn Sie (der Versicherte) sterben sollten. Die Versicherungssumme kann bei 2.000 € beginnen, wie wir aber oben gesehen haben, kann eine Bestattung auch viel mehr kosten. Daher sind natürlich auch bei der Versicherung deutlich höhere Beträge möglich. Neben der Höhe dieser Summe richten sich Ihre Beiträge zur Sterbegeldversicherung – wie bei so vielen Versicherungen – nach Ihrem Alter sowie Ihrem Gesundheitszustand. Die Sterbegeldversicherung ist auf jeden Fall einen Gedanken wert, da die Bestattungskosten vielleicht die Rente Ihres Ehepartners belasten könnten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie übrigens in unserem 11880-Versicherung-Ratgeber.
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