Körperspende

 

Manche möchten ihren Körper nach dem Tod der Erde zurückgeben, andere bevorzugen die See, wieder andere die Wissenschaft. Hier ist die Körperspende eine ideale, wenn auch eher ungewöhnliche Bestattungsart. Denn bestattet werden Sie nach der Körperspende zunächst einmal nicht. Sie spenden Ihre sterblichen Überreste der Wissenschaft – die Kosten dafür müssen Sie aber manchmal auch noch selber tragen. Unser 11880.com-Bestattung-Ratgeber erklärt, wie die Körperspende funktioniert und welche Regeln es dabei zu beachten gibt.

Den Körper der Wissenschaft spenden

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Schon seit Tausenden von Jahren werden Leichen bestattet. Das diente auch schon seit langem religiösen Zwecken; andererseits hatten Bestattungen auch schon immer einen recht pragmatischen Grund: Wenn Leichen nicht bestattet werden, können sie im Zuge des Verwesungsprozesses Krankheiten erregen. Doch es gibt noch weitere Gründe für die Bestattung, denn für die Wissenschaft sind Leichname wertvolle Forschungsobjekte.

Erforschung des Menschen mit Leichen

So können zum Beispiel Wissenschaftsbereiche wie die Anatomie oder die Zellbiologie von der Körperspende profitieren, indem sie zahlreiche Forschungsprojekte an den Körpern durchführen. So können etwa Chirurgen an Toten üben, wie ihre Schnitte und Nähte am menschlichen Gewebe durchgeführt werden. Üblicherweise sind Übungen dieser Art nur an toten Körpern, nicht an lebenden Menschen gestattet, sodass die Körperspende eine wertvolle Hilfe für entsprechende Wissenschaftszweige sein kann.

Was kann die Körperspende kosten?

Daher ist es für viele umso verwunderlicher, dass für die Körperspende Kosten anfallen können. Vor allem seitdem das gesetzliche Sterbegeld im Jahre 2004 wegfiel und sich die Zahl der Körperspenden gleichzeitig stetig erhöhte, bekommen die medizinischen Einrichtungen sogar teilweise schon zu viele Forschungsobjekte. Wurden bei früheren Körperspenden noch die Bestattungskosten von den Empfängern übernommen, fällt diese Unterstützung bei manchen Einrichtungen heutzutage ganz weg und stattdessen fallen für Körperspenden zusätzliche Kosten an.

Übernahme der Bestattungskosten nicht immer gewährleistet

Es gibt aber genauso Universitäten oder Forschungsinstitute, die nach wie vor bei Annahme einer Körperspende die Bestattungskosten und die Kosten für die Überführung des Leichnams übernehmen. Insgesamt bestehen die Kosten also – wer auch immer sie übernimmt – nicht nur aus den üblichen Bestattungskosten für die Trauerzeremonie oder den späteren Kosten für Beisetzung oder Friedhofsgebühren. Es kann auch ein Aufwandsbeitrag für die Forschungseinrichtung und die Überführung des Leichnams dorthin entstehen.

Wie wird die Körperspende geregelt?

Koerperspende
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Dass ein Körper nach dem Tod eines Menschen für die Körperspende zur Verfügung steht, muss jeder Mensch zu Lebzeiten verfügen. Es ist für Angehörige nicht möglich, die Körperspende nachträglich rückgängig zu machen, bzw. einen Toten der Körperspende zur Verfügung zu stellen, ohne dass dieser dem zu Lebzeiten zugestimmt hätte. Die einzige Möglichkeit, die Körperspende zu widerrufen, besteht zu Lebzeiten durch den Körperspender selbst.
Im Todesfall erfährt das Forschungsinstitut nicht automatisch vom Tod des Spenders. Diese Informationspflicht obliegt den angehörigen des Verstorbenen.

Wann wird die Körperspende abgelehnt?

Dabei ist es aber in manchen Fällen möglich, dass eine Forschungseinrichtung eine Körperspende ablehnt. Wichtig ist nämlich, dass die gespendeten Körper unversehrt und somit ideal für die Forschung am menschlichen Körper sind. Somit sind Körper nach deutschen Statuten nicht als Körperspende geeignet, wenn sie …:

• … einer gerichtsmedizinischen oder pathologischen Obduktion unterzogen wurden.
• … eine nach Infektionsschutzgesetz infektiöse Krankheit tragen.
• … Körperverletzungen schweren Grades aufweisen.

Achtung bei der Körperspende

Neben diesen generellen Ansprüchen an eine Körperspende gibt es noch zahlreiche weitere mögliche Aufnahmekriterien, die sich aber je nach aufnehmendem Institut unterscheiden können, wie zum Beispiel die generellen Aufnahmekosten, die Kostenübernahme bei weiten Überführungen, Übernahme der Bestattungskosten, Kostenfragen bei Ablehnung des Leichnams, Verbleib der sterblichen Überreste nach Beendigung der Forschungsarbeit. All diese Aspekte sollten Sie im Vorfeld abklären, bevor Sie bei einer entsprechenden Einrichtung für die Körperspende melden.

Was geschieht mit dem Leichnam in der Forschungseinrichtung?

Nach der Annahme des Leichnams wird dieser in der Regel mit Konservierungsmitteln versorgt. Das macht den Körper haltbar, denn er wird in der Regel mehrere Jahre für Forschungszwecke, also zum Beispiel für Präparationskurse oder Operationskurse, zur Verfügung stehen. Gängig ist hierbei eine Zeitspanne zwischen 2 und 3 Jahren, wobei die ersten 6 Monate für die Konservierung gebraucht werden. Bei Dauerspenden werden die Körper nicht wieder rücküberführt, sondern durch die Empfänger der Körperspende eingeäschert und beigesetzt.

Was geschieht nach den Untersuchungen mit dem Leichnam?

Selbiges geschieht auch unter normalen Umständen nach der zeitlich begrenzten Körperspende: Manche Institute oder Universitäten bieten hierfür eigene Friedhofsgelände an, nehmen eine anonyme Bestattung vor oder laden alternativ die Angehörigen auch zur Beisetzung ein. Eine Überführung der sterblichen Überreste ist jedoch auch möglich. Nach der noch zu Lebzeiten vertraglich vereinbarten Forschungszeit wird der Leichnam dabei an ein Krematorium überführt, wo er eingeäschert wird. Anschließend kann der Körper normal bestattet werden.



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