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Gebhardt Bestattungen

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Engelstr. 2 A 79331 Teningen Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Öffnungszeiten von Gebhardt Bestattungen in Teningen.
Montag00:00-24:00
Dienstag00:00-24:00
Mittwoch00:00-24:00
Donnerstag00:00-24:00
Freitag00:00-24:00
Samstag00:00-24:00
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Bewertungen und Erfahrungsberichte

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2 Bewertungen
GA

vonGast am 01. April 2021
Eigentlich fehlen mir die Worte in der Zeit tiefer Trauer um einen geliebten Menschen, um das Verhalten von Frau G. zu beschreiben Unfassbar wie mit mir umgangen wurde weil ich nicht mit meinem Partner verheiratet war...nur 23 Jahre mit ihm gemeinsam mein Leben verbracht habe und ihn die letzten 4 Jahre seines Lebens betreut und gepflegt hatte. Dadurch durfte er Zuhause sterben...eine Generalvollmacht über den Tod hinaus..interessierte Frau G nicht..denn ich bezahle die Beerdigung nicht sondern seine Verwandtschaft aus einen gemeinsamen Erbe seiner Eltern..Auf meinem Wunsch..den ihr ausgehändigten Ausweis meines Mannes wieder zurück zu bekommen...antwortete sie nur schroff" der ist schon geschrettert" ohne Rücksprache mit mir. Sie sagte zu dass sie ein Bild macht .mein Mann im Sarg....sie sendete uns ein Bild dass uns erschaudern lies....mein Mann ..auf einem blauen Laken..krumm und schief..offenes Hemd keine Krawatte...ich brach in Tränen aus so ein Bild sehen zu müssen...bereits bei der Abholung hätte ich am liebsten alles gestoppt...und habe es leider nicht getan. Zwei sehr betagte Herren ..nicht unbedingt in gepflegter Kleidung transportierten meinen Mann ab wie ein Möbelstück...Jedel weitere .Anfrage wurde in einem Ton von Frau G beantwortet und durch auflegen einfach beendet..Ein burschikoser unfreundlicher Ton...der trauenden Menschen wie ein Dolch mitten ins Herz trifft und dazu diese Worte die in keinem Zusammenhang zum besagten oder gefragten stehen....meine Tochter und ich..wir waren nur noch entsetzt über dieses unfassbar rücksichtslose Vorgehen...idieser Frau G ch kam soweit dass ich ihr untersagte an der Beerdigung teilzunehmen...und dies lasse ich ihr auch nochmal schriftlich über meinen Anwalt mitteilen...denn nach unserer Erfahrung mit ihr setzt diese Frau sich über alles Besprochene hinweg...so als würde sie andere gar nicht wahrnehmen...ich fühlte mich als würde ich einen Staubsauger oder irgendein anderes Warenstück kaufen wollen...mehrmals machte ich sie darauf aufmerksam dass iwir um einen geliebten Menschen trauern und sie solle doch darauf Rücksicht nehmen....keine Chance ..sie polterte weiter...hatte nie den Eindruck dass sie zuhört....bezweifle sehr dass sie das überhaupt kann....frag mich ob sie schon mal ihre Internetseite gelesen hat....kann es mir kaum vorstellen....wie heisst es so schön...Papier ist geduldig...ich wünsche sehr dass einfühlsame Menschen den Weg zu einem Bestattungsinstitut finden wo das was geschrieben steht auch eingehalten....wird..die untere Bewertung kann ich auch bestätigen...diese Erfahrung müssten wir zusätzlich hinnehmen durch Frau G...unfassbar...erschütternd ...fast hätte ich gesagt ihre Luegen sind so einfältig und stupid...dass sie vom einfachsten Menschen der einigermaßen klar ....denkt in diesetr Zeit..schnell durchschaubar sind...aber der Aufwand auch mit Zeugen ..lohnt sich nicht....ich wünsche allen trauernden Menschen bei sich und in ihrer Trauer bleiben zu dürfen und vor solchen ...Menschen verschont bleiben....leider muss ich mit einem Stern bewerten...Angela Schmidt
JO

vonJoanKarl am 15. April 2019
Leider muss ich mind. 1 Stern vergeben, u. das ist schon zu viel. Habe sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Die in dieser Beurteilung verfügb. 4000 Zeichen reichen kaum um alles zu schildern, was mit dem Vorsorgevertrag geschah, den meine Mutter mit Frau G. ausgehandelt hatte (Vertragspartner meine Oma). Als es dann zur Bestattung kam und die Erben unterschiedliche Vorstellungen hatten (während sich meine Mutter eine würdevolle Beerdigung wünschte, ging es der Fam. meines Onkels wohl nur darum, möglichst wenig auszugeben) erweckte Fr. G. nicht nur den Anschein, dass ihr jegliche Empathie fehle um diese Spannungen zu bemerken, es schien auch so als würde sie Partei für die Fam. meines Onkels ergreifen, und das, obwohl sie der Vertragsabschluss ja meiner Mutter zu verdanken hatte. Von einem Vertragspartner erwarte ich insoweit etwas anderes! Als es dann um den von meiner Mutter vorgeschl. Text für die Todesanzeige ging, der der "anderen Partei" ursprünglich egal war, mischte sich Frau G. ungefragt ein und sorgte so dafür, dass etliche Textvariationen hin und her geschickt wurden, bis sich ein für beide "Parteien" akzeptabler Kompromiss fand. Dies hätte vermeiden werden können, wenn Fr. G das nötige Feingefühl für diese Situation gehabt und sich einfach raus gehalten hätte. Richtig schlimm wurde es dann bei der Danksagung. Obwohl mein Onkel meiner Mutter hierfür freie Hand gegeben hatte, meinte Frau G., dass alle Erben dem Text zustimmen müssen. Aber es kam zu keiner Einigung, meine Mutter wollte auf keinen Fall, dass bei der Danksagung Omas Ärztin erscheint, und der Fam. meines Onkel, der die Beerdigung sonst glatt a. A vorbei zu gehen schien, war das auf einmal sehr wichtig. Frau G. bestand auf Einigung beider Parteien, änderte aber plötzlich Ihre Meinung, auf Grund einer Vollmacht meiner Cousine, die ihr mein Onkel vorgelegt hatte. Sie teilte meiner Mutter mit, dass meine Cousine auf Grund dieser Vollmacht entscheiden dürfe und außerdem sei die Vertragspartnerin der Vorsorgevollmacht. Bei besagter Vollmacht handelte es sich eine Betreuungsvollmacht, die meine Cousine hatte als meine Oma ins Pflegeheim kam und die mit dem Tod erlosch. Ich habe Frau G. darüber aufgeklärt, dass meine Oma was den Vorsorgevertrag seinerzeit mit ihr geschlossen hatte. Als kompetente Geschäftsfrau hätte Frau G. eigentlich wissen müssen, mit wem die den Vertrag schoss. Des weiteren machte ich Fr. G. darauf aufmerksam, dass die Betreuungsvollmacht nur bis zum Tod gilt und nicht für die Regelung der Bestattung und es dafür einer gesonderten Vollmacht bedürfe. Ich fragte sie, ob ihr eine solche Vollmacht vorliege. Die Antwort blieb mir Fr G. schuldig, statt dessen gab sie den Text meines Onkels in Auftrag und zwar nicht im örtlichen Amtsblatt ,wie im Vorsorgevertrag vorgesehen, sondern in der regionalen Zeitung. Die von meiner Mutter und mir in Auftrag gegebene Danksagung wurde uns von Frau G in Rechnung gestellt. Die Danksagung der anderen Partei ging zu Lasten des Vorsorgevertrages. Ich habe mich diesbezüglich nochmals mit Fr. G in Verbindung gesetzt und eine unqualifiziertes Antwortschreiben erhalten, in dem Sie uns unterstellte, wir wären mit ihrer Vorgehensweise einverstanden gewesen. Die Bedeutung der Betreuungsvollmacht scheint sie immer noch nicht verstanden zu haben. Auf meine Bitte mir die Rechnung in Kopie vorzulegen, antwortet sie, sie hätte die Rechnung nicht mehr. Sie hätte sie meiner Cousine samt Einzelbelegen zugeschickt und sich keine Kopien gemacht. Ich ersparte es mir Fr. G darauf zu antworten. Alles in allem habe ich Fr. G als eine "Geschäftsfrau" kenne gelernt, die ihre Vertragspartner nicht kennt, kein der Situation angemessenes Fingerspitzengefühl zeigt, Einwände auf juristische Fehlinterpretation ignoriert und dann noch keine Kopien von zahlungsbegründenden Unterlagen zurückhält (was das Finanzamt zu so eine Arbeitsweise wohl sagt) und würde sie in keinem Fall weiter empfehlen. Aber 0 Sterne geht leider nicht.

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Gebhardt Bestattungen in Teningen wurde aktualisiert am 05.04.2025.

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